Unsere Leistungen im Bereich der Wohneigentumsverwaltung:
- Komplette Verwaltung gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben auf separaten Konten der WEG
- Kontoführung mittels EDV
- Jährliche Abrechnung der Hausgelder
- Aufstellen des jährlichen Wirtschaftsplans
- Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
- Aufstellen der Tagesordnung in Absprache mit den Eigentümern und Beiräten
- Leitung der Versammlungen und Protokollführung
- Umsetzung der getroffenen Beschlüsse
- Einholen von Angeboten bei Reparaturen
- Vergabe und Betreuung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen
- Abwicklung des Schriftverkehrs mit Eigentümer, Behörden, etc.
- Erstellung der Bescheinigungen nach §35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen)
Bei Bedarf:
- Beratung beim Kauf/Verkauf von Immobilien
- Erstellung eines Haus- und Grundstückreinigungsplans
- Abschluss der Versorgungs- u. Wartungsverträge
Grundsätzlich steht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ – den Wohneigentumsverwalter / Hausverwalter.